Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion
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Mit der Einführung des EURO am 01.01.1999 hat ein neues Kapitel in der Geschichte Europas begonnen: Die europäische monetäre Integration hat für mittlerweile knapp 300 Mio. Bürger in zwölf Ländern ein gemeinsames Geld geschaffen und damit einen wesentlichen Teil der nationalstaatlichen Souveränität verabschiedet. Es ist insbesondere aufgrund des anstehenden EU-Beitritts weiterer Staaten nicht absehbar, welche und wie viele Länder in den kommenden Jahren und Jahrzehnten ebenfalls den EURO einführen werden. Die Errichtung der Währungsunion war und ist jedoch nicht unumstritten. Neben rein emotionalen Ängsten existieren auch rechtlich und wirtschaftlich diskutable Problematiken, auf die in dieser Betrachtung eingegangen werden soll. Mit der vorliegenden Untersuchung soll auf die normativen Rahmenbedingungen, wie auch die politischen und wirtschaftlichen Begleiterscheinungen eingegangen werden. Kernpunkt der wissenschaftlichen und politischen Auseinandersetzung um die neue Währung ist die Befürchtung, daß der EURO weniger stabil werde als insbesondere die DM. Die anfänglich massiven Kursverluste gegenüber dem US-Dollar schienen die EURO - Skeptiker zu bestätigen, die in der Währungsunion lediglich ein dem politischen Willen der europäischen Machthaber entspringendes Wagnis sehen, für das die Bürger einen hohen Preis zu zahlen haben. Angesichts dessen stellt sich die Frage, ob diese genannten Kursverluste tatsächlich ein Manko des EURO darstellten, beziehungsweise unter welchen Voraussetzungen der EURO als stabil zu bezeichnen ist. Die rechtlichen Voraussetzungen, die Stabilität gewährleisten sollen, lassen sich in die Teilbereiche ‚Auswahl der Teilnehmer’, ‚Absicherung durch die Europäische Zentralbank’ und ‚Korrespondierende Wirtschafts- und Finanzpolitik’ aufspalten. Mit dem Ausgangspunkt der Untersuchung, der Auswahl der Teilnehmer, wird überprüft, ob es aufgrund einer „falschen“ Auswahl bereits von Beginn an zu Spannungen innerhalb der Währungsunion kommt. Derartige Spannungen können dadurch entstehen, dass die Fundamentaldaten der Mitglieder nicht konvergent, d. h. daß die jeweiligen nationalen Wirtschaft nicht hinreichend aufeinander abgestimmt wären. Daran anschließend wird untersucht, inwieweit die neugeschaffenen europäischen Institutionen, d. h. insbesondere die Europäische Zentralbank und das Europäische System der Zentralbanken in der Lage sind, Preisstabilität innerhalb der Währungsunion sicherzustellen und damit den Wert des Euro stabil zu halten. Im abschließenden Kapitel wird schließlich dargestellt, welche Maßnahmen vorgesehen sind, um die Wirtschaftspolitik der Mitgliedsstaaten zu koordinieren und im Fall einer Gefahr für die Währung zu sanktionieren. Nur wenn alle drei Bereiche zufriedenstellend geregelt sind, lassen sich jedenfalls aus rechtlicher Sicht positive Zukunftsaussichten für den Euro zeichnen. Sollte hingegen eine dieser Voraussetzungen nicht ausreichend abgesichert sein, so bedarf es um so größerer Anstrengungen in den anderen Bereichen. Anderenfalls wäre zweifelhaft, ob die Stabilität des Euro tatsächlich gewährt werden kann oder ob die Bürger zukünftig für überhastete Integrationsbestrebungen der Politiker bezahlen müssen.“