Die GmbH nach dem Euro
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Die durch die Währungsumstellung erforderliche Anpassung der Gesellschaftsverträge von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist nicht etwas, das automatisch geschieht; vielmehr müssen die Gesellschafter die Anpassung in einer notariell beurkundeten Generalversammlung beschließen. Dabei hat die Anpassung nach dem im Gesetz normierten, allgemein geltenden Rechtsgrundsatz der Vertragskontinuität so zu erfolgen, dass sich die bestehenden Beteiligungs- und Stimmrechtsverhältnisse nicht verändern, sofern ein von einer allfälligen Veränderung betroffener Gesellschafter der Änderung nicht zustimmt. Durch den unrunden Umrechnungskurs (1 € = ATS 13,7603) kommt es in vielen Fällen gezwungenermaßen zu Verschiebungen des Beteiligungs- und/oder Stimmrechtsverhältnisses, denen durch verschiedene Gegenmaßnahmen entgegengetreten werden kann. Das vorliegende Buch beschäftigt sich umfassend mit der Euroumstellung der GmbH, den daraus resultierenden Rechtsfolgen, insbesondere den Firmenbuchsperren, der Problematik der Beteiligungs- und/oder Stimmrechtsverschiebungen sowie den dagegen zu ergreifenden Gegenmaßnahmen nach der auf Grund der Novelle zum 1. Euro-Justiz-Begleit-Gesetz ab 1. 1. 2002 geltenden Rechtslage.
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