Mittelfristige Finanzplanung in Gemeinden
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Oberösterreichische Gemeinden haben - beginnend mit 2003 - eine über den einjährigen Planungszeitraum des Voranschlages hinausreichende mehrjährige Planung der kommunalen Haushaltswirtschaft in Form eines mittelfristigen Finanzplanes für einen Zeitraum von vier Finanzjahren zu erstellen. Ähnliche Regelungen bestehen auch für die Gemeinden in den anderen Bundesländern. Diese Verpflichtung steht im Einklang mit den Zielen des innerösterreichischen Stabilitätspaktes, der seit 2001 in Geltung ist, und allen österreichischen Gemeinden eine ausgeglichene Finanzgebarung („Null-Defizit“) in einem Vierjahreszeitraum vorschreibt. Das methodische Vorgehen bei der mittelfristigen Finanzplanung, wie es derzeit in den Gemeinden praktiziert wird, ist ebenso auf den Prüfstand zu stellen wie der leistungswirtschaftliche Hintergrund der Finanzplanung. Erfahrungswerte aus Deutschland und der Schweiz können Impulse für die weitere Vorgehensweise in den österreichischen Städten und Gemeinden ermöglichen. Diesen Problemkreis aus betriebswirtschaftlicher Sicht zu analysieren, war Anliegen einer Weiterbildungsveranstaltung des Instituts für Betriebswirtschaftslehre der gemeinwirtschaftlichen Unternehmen (Vorstand: o. Univ. Prof. Dr. Reinbert SCHAUER) an der Johannes Kepler Universität Linz am 21. Jänner 2003. Die Vorträge und die wichtigsten Diskussionsergebnisse sind in diesem Tagungsband dokumentiert.