Die direkte Verpflichtung des EU-Bürgers durch Normen des Gemeinschaftsrechts
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Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Rechtsakte des Europäischen Gemeinschaftsrechts eine Privatperson direkt verpflichten können. Trotz der augenscheinlichen Bedeutung und einer ausführlichen Thematisierung durch Rechtsprechung und Schrifttum sind die damit vor allem angesprochenen Probleme der unmittelbaren Wirkung von Grundfreiheiten und Richtlinien zwischen Privaten nicht abschließend geklärt. Zwei bedeutsame Urteile des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahre 2000 zu den „Dauerbrennern“ der unmittelbaren Drittwirkung von Grundfreiheiten und der horizontalen Direktwirkung von Richtlinien geben Anlass, die bislang zumeist nach Primär- und Sekundärrecht getrennt diskutierten Probleme des Europarechts unter einer einheitlichen Fragestellung zu untersuchen und zu vergleichen.