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Das deutsche Arbeitsrecht

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Im Rahmen einer Wirtschaftsordnung haben die Regelungen des Arbeits-rechts eine herausragende Bedeutung, da sie in besonderer Weise die Stel-lung des Menschen in der Arbeitswelt betreffen. Das heutige Arbeitsrecht hat sich im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert mit der Vielzahl der abhängig beschäftigten Arbeitneh-mer aus dem Dienstvertragsrecht des BGB entwickelt. Kennzeichnend war, dass der Arbeitsvertrag zur allgemeinen Grundlage des Arbeitsver-hältnisses wurde und infolge eines Überangebots an Arbeitskräften die Arbeitsbedingungen sehr schlecht waren. So sah sich der Staat veranlasst, Arbeitsschutzvorschriften zu erlassen und Regelungen zur Sozialversiche-rung einzuführen. Diese Entwicklung und Regelungen zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer setzten sich während der Weimarer Republik fort. Während der nationalsozialistischen Zeit wurde diese Entwicklung gestoppt; an Stelle kollektiver Vereinbarungen trat die autoritäre Ord-nung: Tarifverträge wurden durch vom Staat erlassene Tarifordnungen ersetzt, die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden aufgelöst. Nach 1945 sind in der Bundesrepublik Deutschland die früheren Rege-lungen des Arbeitsrechts planmäßig und systematisch weiterentwickelt worden. Dies gilt sowohl hinsichtlich der betrieblichen und überbetriebli-chen Mitbestimmung, wie auch hinsichtlich der Rechte des einzelnen Ar-beitnehmers. So hat sich im Lauf der Zeit das Arbeitsrecht von einem Randgebiet des Zivilrechts zu einer eigenständigen, umfassenden Rechtsmaterie entwickelt. Das Arbeitsrecht wird auch oft als Sonderrecht der Arbeitnehmer be-zeichnet. Dabei muss aber berücksichtigt werden, dass nicht nur die Ar-beitnehmerseite, deren Schutzbedürftigkeit in jedem modernen Staatswe-sen durch die Gesetze des Arbeitsrechts anerkannt ist, geregelt ist. Das Arbeitsrecht umfasst auch die Rechtsbelange auf der Arbeitgeberseite (Schutz vor unbilliger Beeinträchtigung seiner unternehmerischen Gestal-tungsfreiheit), und ist somit ein Berufsrecht für beide Seiten. In erster Linie will das Arbeitsrecht die Rechtsbeziehungen zwischen Ar-beitgeber und Arbeitnehmer - den Parteien des Arbeitsrechts - und deren Organisationen und Interessenvertretern regeln. Darüber hinaus dient es dem besonderen Schutz aller in abhängiger Tätigkeit stehenden Personen. Im Vordergrund des Arbeitslebens steht der Mensch mit seiner persönli-chen Arbeitsleistung. Die große Bedeutung des Arbeitsrechts ergibt sich durch die persönliche Betroffenheit des Einzelnen und/oder seiner beruflichen und gesellschaft-lichen Verpflichtungen. In der nachfolgenden Darstellung des Arbeitsrechts wurde aus Gründen der Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bewusst auf die Behandlung von Detailproblemen verzichtet, wie auch auf Rechtsprechungs- und Literaturhinweise.

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