Zollfahndungsdienstgesetz
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Der neue Handkommentar Fehn/Wamers liefert alle notwendigen Informationen zur Interpretation des neuen Zollfahndungsdienstgesetzes. Durch das neue Gesetz wird • ein präventivrechtlicher Rahmen für die Verhütung von Straftaten (zollrechtliche Gefahrenabwehr) geschaffen • der langjährigen Forderung der Strafrechtspraxis, Zollfahndungsdienstbeamte bei der Durchführung strafprozessualer Ermittlungen in einem zentralen Gesetz als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft zu definieren, Rechnung getragen • zwanzig Jahre nach dem Volkszählungsurteil die durch den Bundesbeauftragten für Datenschutz geforderte bereichsspezifische Datenschutzregelung getroffen und • das Zollkriminalamt als Mittelbehörde mit bundesweiter Zuständigkeit zum Kopf des Zollfahndungsdienstes erhoben. Der Kommentar ist damit nicht nur ein topaktuelles Arbeitsmittel für die Zollfahndung und sonstige Zollverwaltung, sondern auch – in einem sensiblen Grenzbereich von Strafverfolgungsinteressen und Grundrechten des Einzelnen – eine unentbehrliche Arbeitsgrundlage für die Strafrechtspraxis im Bereich der Anwaltschaft und Steuerberatung, der Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der übrigen Polizeien des Bundes und der Länder. Herausgeber wie Autoren sind erfahrene Praktiker, die den Gesetzgebungsprozess begleitet und Ihre langjährige Berufserfahrung einbringen konnten: Dr. Bernd Josef Fehn, Regierungsdirektor im Zollkriminalamt, Köln, Dr. Paul Wamers, Vizepräsident des Zollkriminalamts, Neuss, Diplom-Finanzwirt Jürgen Lenz, Oberamtsrat im Bundesministerium der Finanzen, Königswinter, Rainer Minnemann, Oberregierungsrat im Zollfahndungsamt Essen, Bottrop.