Einbringungsgeborene Anteile im Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht
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Einbringungsgeborene Anteile können in vielfältigen Situationen der Unternehmensgründung, -erweiterung oder - umstrukturierung entstehen. Nach der Legaldefinition des § 21 Abs.1 S.1 UmwStG handelt es sich dabei um solche Anteile an einer Kapitalgesellschaft, die durch eine unter dem Teilwert angesetzte Sacheinlage erworben wurden. Diese Definition beschreibt das Phänomen der einbringungsgeborenen Anteile aus der Sicht der Kapitalgesellschaft, an welcher die Anteile bestehen. Aus der Sicht des Anteilseigners stellt sich die Situation so dar, dass stille Reserven, die in einem ihm zuzurechnenden Betriebsvermögen entstanden sind, im Zeitpunkt der Sacheinlage nicht aufgelöst, sondern auf die Kapitalgesellschaft überführt werden. Durch die Bezeichnung der für die Sacheinlage erhaltenen Anteile, eben als einbringungsgeborene Anteile, wird die Verhaftung mit der auf den stillen Reserven ruhenden Steuerhypothek deutlich. Für den Anteilseigner setzt sich die Steuerverhaftung der stillen Reserven in den einbringungsgeborenen Anteilen fort. Sie sind damit die Kehrseite der von den §§ 20, 23 UmwStG zugunsten der unternehmerischen Gestaltungsfreiheit eröffneten Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung von Betriebsvermögen und sichern den steuerlichen Zugriff auf die stillen Reserven. Aufgrund der damit verbundenen besonderen Steuerverhaftung dieser Anteile kommt der Qualifizierung von Kapitalgesellschaftsanteilen als einbringungsgeboren eine besondere Bedeutung zu. Das Werk setzt sich umfassend mit den im Zusammenhang mit einbringungsgeborenen Anteilen auftretenden Fragen auseinander. Als Ausgangspunkt der Betrachtung wird zunächst die Entstehung einbringungsgeborener Anteile behandelt. Dabei werden insbesondere die Anforderungen an die einzelnen Einbringungsgegenstände sowie die Ausübung und die Folgen des Ansatzwahlrechtes der Kapitalgesellschaft dargestellt. Weiterhin setzt sich die Autorin mit der Entstehung von einbringungsgeborenen Anteilen anlässlich der Einbringung innerhalb der Europäischen Union sowie durch die Verlagerung von stillen Reserven auseinander. Da die Steuerverhaftung der einbringungsgeborenen Anteile ohne zeitliche Begrenzung besteht und auch unabhängig davon ist, ob die Anteile im Privat- oder Betriebsvermögengehalten werden, werden im Anschluß daran die für den Anteilseigner besonders wichtigen Momente der Anteilsveräußerung sowie der Verwirklichung eines Ersatztatbestandes des § 21 Abs.2 UmwStG untersucht. Im weiteren Verlauf zeigt die Autorin die steuerrechtliche Behandlung des Gewinns bzw. Verlustes aus einbringungsgeborenen Anteilen auf, wobei ein mögliches Eingreifen der Privilegierungsvorschriften für die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen im Vordergrund steht. Die Systematik des § 3 Nr.40 EStG und des § 8b KStG wird ausführlich dargestellt und anhand kurzer Beispielsfälle erläutert, bevor auf die Frage nach möglichen Steuerbegünstigungen eines steuerpflichtigen Gewinns eingegangen wird.