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Rückstellungen nach § 249 HGB und ihre Entsprechungen in den US-GAAP und IAS

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Die Konzernrechnungslegung befindet sich in Deutschland und in der EU derzeit in einer Phase der Internationalisierung. Meilensteine dieser Entwicklung sind die Einführung von § 292a HGB am 20. April 1998 und die Verordnung 1606/2002/EG vom 19. Juli 2002. Nach der genannten HGB-Vorschrift können Mutterunternehmen kapitalmarktorientierter Konzerne einen konsolidierten Abschluß nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen aufstellen, wozu die US-GAAP und die IAS/IFRS zählen. Nach der zitierten EG-Verordnung wird ein Abschluß nach den IAS/IFRS ab dem Jahr 2005/2007 für kapitalmarktorientierte Konzerne verbindlich vorgeschrieben. Die Untersuchung beider Vorschriften ist damit im Schnittfeld von betriebswirtschaftlichen und rechtswissenschaftlichen Problemstellungen einerseits und nationalen und internationalen Rechtsfragen andererseits angesiedelt. Für den Übergang von einer HGB- zu einer internationalen Bilanzierung wird mit ihr eine Hilfestellung bezüglich der wichtigen Bilanzposition der Rückstellungen nach § 249 HGB gegeben. Daniel D. Rothoeft arbeitet mit den Mitteln der internationalen Rechtsvergleichung systematisch heraus, wie die unter § 249 HGB zu subsumierenden Sachverhalte nach den US-GAAP und IAS/IFRS zu behandeln sind. Die Ergebnisse werden jeweils durch zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Beispiele veranschaulicht und schließlich in Übersichten zusammengefaßt. Sie bilden die Grundlage für eine Überprüfung der drei Regelwerke (HGB, US-GAAP und IAS) hinsichtlich des Ausmaßes der Übereinstimmungen. Dabei festgestellte Lücken, die sich beim Übergang von einem Regelsatz auf einen anderen ergeben, prüft der Autor darauf, ob und inwieweit das in § 292a HGB vorausgesetzte Einklangs- und Gleichwertigkeitserfordernis für einen alternativen Abschluß erfüllt wird.

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2004, paperback

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