Datenaustausch zwischen Arbeitgeber und Versicherung
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Gesundheitlich vorbelastete Arbeitnehmer werden oft nicht oder nur eingeschränkt in Arbeitnehmerversicherungen aufgenommen. Im Aufnahmeverfahren gelangen für die Versicherung bestimmte Arbeitnehmergesundheitsdaten an den Arbeitgeber. Dieser heikle Datenfluss ist auf Mängel im Aufnahmeverfahren der involvierten Versicherungen, auf Doppelfunktionen von Personen, die Aufgaben für den Arbeitgeber und für die Versicherung wahrnehmen und auf Informationsansprüche des Arbeitgebers zurückzuführen. Der Autor gibt einen Überblick über die empirische Bedeutung der Problematik und analysiert die Rechtslage bei der Bearbeitung von Gesundheitsdaten des Arbeitnehmers im Arbeits- und im Versicherungsverhältnis unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Anforderungen des Diskriminierungs- und Datenschutzes. Konkrete Vorschläge zur Verwirklichung, Änderung oder Ergänzung der geltenden Rechtslage runden die Arbeit ab.