Gewinnermittlungsrecht
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Nach der EU-Verordnung vom 19. Juli 2002 werden alle kapitalmarktorientierten Unternehmen verpflichtet, ab 2005 einen Konzernabschluss nach den International Accounting Standards (IAS) aufzustellen. Artikel 5 der Verordnung sieht darüber hinaus ein Mitgliedsstaatenwahlrecht zur Zulassung der IAS auch für den Einzelabschluss vor. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach dem Fortbestand des deutschen Maßgeblichkeitsprinzips, das seit mehr als hundert Jahren die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zur Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung erklärt. Im Rahmen der Diskussion stehen sich zwei Alternativen des steuerlichen Gewinnermittlungsrechts gegenüber: eine Transformation des derzeit die Handels- und Steuerbilanz verbindenden Bilanzsteuerrechts zu einem eigenständigen und damit abgekoppelten Steuerbilanzrecht einerseits sowie eine generelle Einführung einer auf Zahlungsströmen basierenden Einnahmen-Ausgaben-Rechnung andererseits, wie sie bereits das preußische Steuerrecht Mitte des 19. Jahrhunderts vorgesehen hatte. Trotz des aktuellen Hintergrundes ist die Diskussion um die „richtige“ steuerliche Gewinnermittlung keineswegs neu, sondern wiederholt sich quasi schubweise. Letztlich geht es dabei immer um die Frage, inwieweit die der Bilanzierung zugrunde liegenden Periodisierungsprinzipien die Ziele der steuerlichen Gewinnermittlung erfüllen oder ob eine reine Zahlungsrechnung ohne Periodisierung hierfür besser geeignet wäre. Die vorliegende Untersuchung will einen Beitrag zur konsequenten steuerrechtlichen Analyse der beiden Gewinnermittlungskonzeptionen leisten. Zur Schaffung eines geeigneten Bewertungsrahmens werden dabei von den oberen Zielen der steuerlichen Gewinnermittlung (Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit) operationalisierbare Unterziele abgeleitet. Die im Rahmen der anschließenden Messung der Zielerfüllungsgrade sichtbar werdende hohe Überlegenheit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung führt zu einem steuerrechtlichen Plädoyer.