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Die Praxis des Jugendstrafrechts in der Weimarer Republik

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Das erste Jugendgerichtsgesetz (JGG) von 1923 wurde trotz fortschrittlicher Ansätze, die teilweise bis heute das Jugendstrafrecht prägen, bereits im Jahre 1943 durch den nationalsozialistischen Gesetzgeber erheblich umgestaltet. Es gilt bis heute als wenig erfolgreich bei der Eindämmung der Jugendkriminalität. Anhand einer umfassenden Auswertung der Kriminalstatistiken sowie einer Analyse von erhalten gebliebenen Gerichtsakten Berliner Jugendgerichte werden sowohl die Entwicklung der Jugendkriminalität als auch die Sanktionspraxis der Jugendgerichte bis 1933 beleuchtet. Dabei entsteht ein differenziertes Bild des Strafrechtsalltags in der Weimarer Republik. Angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse dieser Jahre war die Bilanz des JGG durchaus nicht so negativ, wie von vielen behauptet. Die erheblichen Eingriffe des nationalsozialistischen Gesetzgebers jedenfalls lassen sich hierdurch nicht erklären. Der Autor war zeitweilig als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Forschungsstelle für Jugendstrafrecht und Kriminalprävention der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel tätig und befindet sich derzeit im juristischen Vorbereitungsdienst.

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Die Praxis des Jugendstrafrechts in der Weimarer Republik, Jan Schady

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2003
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(Paperback)
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