Abmahnung und Aufhebungsverträge
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Treten im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem Spannungen auf, so kommt es häufig zu einer Abmahnung durch den Arbeitgeber. Eine Abmahnung stellt normalerweise die Vorstufe zu einer Kündigung dar. Zu einer Kündigung nach Abmahnung muss es jedoch nicht zwingend kommen, wenn der Beschäftigte seine Schutzrechte kennt. Dieser Praxisratgeber für Betriebs- und Personalräte sowie Beschäftigte zeigt, welche inhaltlichen und formellen Anforderungen bei einer Abmahnung zu beachten sind und welche Möglichkeiten der Interessenvertreter hat, gegen eine Abmahnung vorzugehen. Durch eine bessere Kenntnis der arbeitsrechtlichen Besonderheiten von Aufhebungsvertrag und Abfindung können die Rechte des Beschäftigten auch im Hinblick auf steuerliche sowie sozialversicherungs- und rentenversicherungsrechtliche Aspekte wirksam geltend gemacht werden.