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Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle «Wettbewerb im Markt» und «Wettbewerb um den Markt» werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin überprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen für den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfließen zu lassen. Eine vollständige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches hält die Autorin allerdings für verfassungsrechtlich nicht zulässig.
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Liberalisierung der Wasserversorgung, Nicole Weiß
- Language
- Released
- 2004
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- Title
- Liberalisierung der Wasserversorgung
- Language
- German
- Authors
- Nicole Weiß
- Publisher
- Lang
- Publisher
- 2004
- Format
- Paperback
- ISBN10
- 363152160X
- ISBN13
- 9783631521601
- Category
- University and college textbooks
- Description
- Nach den Versorgungsbereichen Energie und Telekommunikation bestehen nun auch Bestrebungen, den Bereich der Wasserversorgung einem freien Wettbewerb zuzuführen. Diese Arbeit zeigt auf, mit welchen rechtlichen Problemen eine Marktöffnung der Wasserversorgung konfrontiert sein wird. Die hierbei diskutierten Wettbewerbsmodelle «Wettbewerb im Markt» und «Wettbewerb um den Markt» werden dabei insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit der Selbstverwaltungsgarantie der Kommunen aus Art. 28 II GG, dem Nachhaltigkeitsgedanken aus Art. 20a GG und dem Gesichtspunkt der Gewährleistungsverantwortung hin überprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, dass es Optionen für den (bayerischen) Wasserversorgungsmarkt gibt, mehr Wettbewerb einfließen zu lassen. Eine vollständige Liberalisierung dieses Versorgungsbereiches hält die Autorin allerdings für verfassungsrechtlich nicht zulässig.