Ausländerrecht
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Die Schlagworte „Zuwanderung“, „Zuwanderungsbegrenzung“ und „Integration“ haben den Gesetzgeber in den vergangenen Jahren immer wieder beschäftigt. Im Dezember 2002 hat das Bundesverfassungsgericht das „Zuwanderungsgesetz 2002“ für verfassungswidrig erklärt, weshalb die Ergebnisse der Gesetzgebungsarbeit von 1989 - v. a. das Ausländergesetz von 1990 und die dazu ergangenen Änderungsgesetze - bis auf weiteres von wesentlicher Bedeutung bleiben. Die Neuauflage berücksichtigt alle seit dem Erscheinen der Vorauflage (1997) ergangenen Gesetzesänderungen ebenso wie die daraus resultierende Rechtsprechung. Zu erwähnen sind insbesondere die Änderungen zum Ehegattenaufenthalt und zur Aufenthaltsbeendigung (verschärftes Ausweisungsrecht). Die Neuauflage befindet sich auf dem Stand Mai 2003.