Der Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen
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Die rechtswissenschaftliche Diskussion um den Bereicherungsausgleich in Anweisungsfällen wird in Deutschland von vielen als Paradebeispiel überzogener Dogmatik empfunden. Diese Einschätzung nimmt Dennis Solomon zum Anlass dafür, die in Deutschland vertretenen Ansätze zur Begründung des Bereicherungsausgleichs mit den in den Rechtsordnungen des Common Law diskutierten Lösungsansätzen zu vergleichen. Auf dieser Grundlage überprüft er dann den Nutzen der in Deutschland unternommenen rechtsdogmatischen Analyse kritisch. Dabei setzt er sich zunächst mit den für das deutsche Recht vertretenen Meinungen auseinander und zeigt insbesondere die Untauglichkeit der herrschenden Lehre vom sogenannten „finalen Leistungsbegriff“ zur interessengerechten Bestimmung der Bereicherungsverhältnisse auf. Im Zentrum der Untersuchung zum Common Law stehen sodann die in der englischen Rechtsprechung für Anweisungsfälle entwickelten Grundsätze und deren unterschiedliche Weiterentwicklung in den anderen Common-Law-Staaten. Besondere Berücksichtigung findet dabei vor allem die Kodifizierung der diesbezüglichen Regeln im amerikanischen Uniform Commercial Code.