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Zwangsverwaltung

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Zum Werk Die Zwangsverwaltung ist eine Form der Immobiliarzwangsvollstreckung und gesetzlich in den §§ 146 - 161 ZVG geregelt. Tätig wird in diesen Fällen ein Zwangsverwalter, dessen Rechte und Pflichten in der Zwangsverwalterverordnung eingehend geregelt sind. In wirtschaftlich schwieriger Lage nehmen Zwangsverwaltungen zu und eröffnen neue Berufsfelder. Vorteile auf einen Blick - mit allen Gesetzesänderungen - Zwangsverwaltung fundiert kommentiert - mit allen aktuellen BGH-Entscheidungen Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Rechtspfleger, Richter, Steuerberater, Zwangsverwalter, Notare und Banken.

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Zwangsverwaltung, Hans Haarmeyer

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2004
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