Die Bedeutung von Prüf- und Maßnahmewerten im Bodenschutzrecht
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Am 01.03.1999 ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und am 17.07.1999 sein untergesetzliches Regelwerk, die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft getreten. Durch das BBodSchG und die BBodSchV wurden erstmals bundeseinheitlich verbindliche Bodenwerte einschließlich der dazugehörenden Probenahme-, Analyse- und Bewertungsvorgaben eingeführt. Hierdurch sollten die unterschiedlichen Maßstäbe der Bundesländer bei der Bewertung von Bodenverunreinigungen und Altlasten harmonisiert werden. Die vorliegende Arbeit analysiert das durch BBodSchG und BBodSchV geschaffene System von Prüf- und Maßnahmewerten zur Beurteilung von Bodenverunreinigungen und Altlasten. Auf der Grundlage dieser Analyse wird herausgearbeitet, ob der Gesetzgeber das mit der Einführung des Wertesystems verfolgte Ziel der Schaffung von Rechtssicherheit erreicht hat, oder ob Lücken und Defizite im Wertesystem des BBodSchG bestehen, die das Erreichen des Ziels in Frage stellen.