Diskriminierungsverbot und "Gleichstellungsauftrag"
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Seit der 1994 erfolgten Ergänzung des Art. 3 Abs. 2 GG um einen Satz 2 liegt der Doppelcharakter des Gleichberechtigungssatzes endgültig offen zutage. Der Staat ist nunmehr aufgefordert, sowohl dem Diskriminierungsverbot als auch dem Fördergebot gleichermaßen Geltung zu verschaffen. Doch obwohl rechtliche und faktische Gleichberechtigung einander bedingen, lassen sie sich zugleich nur mittels punktueller Einschränkungen des jeweils anderen Gleichberechtigungsaspektes verwirklichen. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Entwicklung eines Weges zur Auflösung dieses «Paradoxons der Gleichheit» und die Herausarbeitung von Voraussetzungen für die Einschränkbarkeit des Individualgrundrechtes auf der Grundlage der Staatszielbestimmung. Die gefundenen Ergebnisse werden auf die Diskussion über die Zulässigkeit von Frauenquoten übertragen und mittels europarechtlicher Aspekte vervollständigt.