Das vergaberechtliche Inhouse-Geschäft
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In den Bemühungen um eine effizientere und kostengünstigere Verwaltungsstruktur greift der Staat vielfach auf die Gründung privatrechtlicher Gesellschaftsformen zurück. Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen oder Körperschaften, die dem Staat ganz oder zum Teil gehören, stellt sich die Frage, inwieweit diese Auftragsvergabe dem Vergaberecht unterfällt und somit eine förmliche Vergabe notwendig macht. Die vorliegende Arbeit betrachtet die Anforderungen, die an ein vergabefreies Inhouse-Geschäft oberhalb und unterhalb der Schwellenwerte zu stellen sind. Im Zentrum dieser Prüfung steht das «Teckal»-Urteil des EuGH. Die Untersuchung beschränkt sich nicht nur auf die zivilrechtlichen Aspekte des Gesellschaftsrechts, sondern beleuchtet auch die Auswirkungen der relevanten kommunalrechtlichen Bestimmungen auf die Zulässigkeit des Inhouse-Geschäftes. Darüber hinaus stellt die Arbeit die Besonderheiten dar, die sich bei dem Vorgehen eines übergangenen Wettbewerbers gegen eine vergaberechtswidrige Auftragserteilung ergeben, wenn die Voraussetzungen eines Inhouse-Geschäftes nicht gegeben sind.