Grundsätze des Registerrechts
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Als Teilbereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit dient das Registerrecht in besonderem Maße der Rechtssicherheit. Die auf eine lange Traditionslinie zurückreichenden Einrichtungen des deutschen Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters beruhen auf einer übergreifenden Rechtskonzeption, deren Grundsätze sich anhand einer Darstellung des aktuellen Rechtsstands ermitteln lassen. Entsprechend der Stellung des Registerrechts als Schnittfläche des formellen und materiellen Rechts muss hierzu eine Vielzahl grundlegender handels- und gesellschaftsrechtlicher Fragen gelöst werden. Die vorliegende Untersuchung erarbeitet auf dieser Grundlage registerübergreifende Rechtsgrundsätze, die als systemkonstituierende Grundpfeiler eine stabile Basis für das moderne Registerrecht als eigenständiges Rechtsgebiet bilden.