Homöopathie und Verfassungsrecht
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Die Homöopathie ist eine Art Arzneimitteltherapie. Sie ist vom Gesetzgeber als besondere Therapierichtung anerkannt. Dennoch wird sie von der Schulmedizin als unwissenschaftlich bekämpft. Die verfassungsrechtliche Untersuchung von Zuck zeigt die damit verbundenen Widersprüche auf. Durch die eingehende Untersuchung wird klar, dass es in der vertragsärztlichen Versorgung an einer angemessenen Vergütung homöopathischer Leistungen fehlt. Damit ist die notwendige Forschung verbunden, die ärztliche Weiterbildung nicht durch Beschlüsse des Deutschen Ärztetags zu verwässern. Das ebenfalls statuierte Verbot, in den Packungsbeilagen auf den Anwendungsbereich homöopathischer Arzneimittel zu verweisen, erweist sich in diesem Zusammenhang als, in seiner Zuspitzung, gesetzgeberische »Schamanenmedizin«. Die Arbeit bleibt aber nicht nur der Kritik am Gesetzgeber und der verfassungsrechtlichen Analyse verhaftet. Erarbeitet wird anschließend ein rechtlich haltbares Selbstverständnis der Homöopathie. Professor Dr. Rüdiger Zuck ist ausgewiesen als einer der führenden Verfassungs- und Medizinrechtler.