Das Investmentfondsgesetz
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Nach mehrjährigen zähen Verhandlungen auf europäischer Ebene traten am 13. Februar 2002 zwei neue Richtlinien für Organismen für Gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW, „Produktrichtlinie“ und „Organisationsrichtlinie“) in Kraft (zusammen als „UCITS III“ bezeichnet), die zum 13. Februar 2004 in das österreichische Recht umgesetzt wurden. Diese Gesetzesausgabe stellt das durch UCITS III novellierte gemeinschaftliche Investmentfondsrecht, den aktuellen Stand des österreichischen Investmentfondsrechts (Bundesgesetz über Kapitalanlagefonds idF BGBl I 80/2003) samt der nicht durch das Gemeinschaftsrecht initiierten Bestimmungen über Investmentfonds als so genannte „Andere Sondervermögen“ sowie die einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen über Pensionsinvestmentfonds als Mittel der staatlich geförderten Zukunftsvorsorge dar. Damit wurde ein umfassendes Nachschlagswerk für die Praxis geschaffen.