Das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer im Rahmen des Umwandlungsrechts
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Die Arbeit lag der juristischen Fakultät der Freien Universität Berlin im Sommersemester 2002 als Dissertation vor. Sie geht der arbeitsrechtlichen Fragestellung nach, ob § 613a BGB – und insbesondere das in § 613a Abs. 6 BGB geregelte Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse – auch im Rahmen gesellschaftsrechtlicher Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz Anwendung findet, oder ob das Umwandlungsrecht zu Einschränkungen hinsichtlich einzelner oder gar aller Umwandlungsinstitute zwingt. Anschließend wird untersucht, ob sich umwandlungsspezifische Besonderheiten für die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen eines Widerspruchs bei Betriebs(teil)übertragungen im Rahmen von Unternehmensumwandlungen ergeben. Die Arbeit berücksichtigt die aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Seemannsgesetzes und anderer Gesetze zum 1. April 2002 in Kraft getretenen § 613a Abs. 5 und Abs. 6 BGB sowie die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichte Literatur und Rechtsprechung.