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Das neue Kostenrecht

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Durch das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz wird das Kostenrecht umfassend geändert. Die Reform betrifft die gesamte Justiz: Richter, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Kostenbeamte, aber auch Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer. Wesentliche Änderungen: Die Kostenordnung aus dem Jahr 1936 wird durch das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) ersetzt. Kostenregelungen für Gerichte und Notare werden klarer strukturiert, z. B. werden ihre Gebühren- und Auslagentatbestände in einem Kostenverzeichnis dargestellt und in ihrer Höhe verändert; Gerichtsgebühren werden zu Verfahrensgebühren. Das neue Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) ersetzt die JVKostO; zudem werden die Gebühren, Vergütungen und Entschädigungen angehoben. Weiterhin wurden die neuen Kostengesetze aus dem Jahr 2004 (JVEG und RVG) einer ersten systematischen Überprüfung unterzogen und haben eine Vielzahl von Änderungen erfahren. Mit diesem Werk erhalten Sie als Rechtsanwender einen ersten Überblick über die Neuregelungen sowie wertvolle Auslegungs- und Anwendungshilfen aus erster Hand. Die Autoren waren maßgeblich am Gesetzgebungsverfahren zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz beteiligt.

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Das neue Kostenrecht, Klaus Otto

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2013
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