Übertragung von Anteilen an einer Familienkapitalgesellschaft auf die nächste Generation
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Die Nachfolgeplanung in Familienunternehmen, die sich überwiegend im Besitz von einer oder wenigen Personen bzw. Familien befinden, ist stets ein aktuelles sowie ein elementares Problem. Es handelt sich um ein elementares Problem, da bei personengeprägten Unternehmen mit dem Ausscheiden des alten Unternehmensinhabers regelmäßig der Fortbestand des Unternehmens gefährdet ist. Existenzgefährdende Probleme treten in diesem Zusammenhang auf verschiedenen Ebenen auf; zu nennen sind neben personellen und betriebswirtschaftlichen Problemen insb. juristische sowie steuerliche Probleme. Die Arbeit befasst sich mit der Unternehmensnachfolgeproblematik bei Familienkapitalgesellschaften aus steuerlicher Sicht unter Beachtung ausgewählter zivilrechtlicher Bedingungen. Aktuell hat dieses Problemfeld erneut an Bedeutung gewonnen, da der II. Senat des BFH in einem Beschluss vom 22.5.2002 (II R 61/99, BStBl. II 2002, S. 598) das BVerfG aufgerufen hat, über die Verfassungsmäßigkeit von Kernvorschriften des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in der aktuell gültigen Fassung zu entscheiden, und in Zukunft mit einer Steuererhöhung zu rechnen ist. Die Arbeit zeigt steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf, um die durch steuerliche Folgen ausgelöste finanzielle Belastung der Unternehmensnachfolge bei einer Familienkapitalgesellschaft zu minimieren. Diesbezüglich werden neben der entgeltlichen und der unentgeltlichen Anteilsübertragung insbesondere Mischformen analysiert, worunter die gemischte Schenkung, die Vereinbarung von Versorgungsleistungen und der Vorbehalt eines Nießbrauchs zu subsumieren sind. Im Zusammenhang mit den einzelnen Übertragungsformen werden die zivil- und gesellschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen und Rechtsfolgen aufgezeigt, die entsprechend eingehalten bzw. beachtet werden müssen, damit die gewünschten rechtlichen Folgen eintreten. Nach der Analyse der einzelnen Übertragungsformen werden diese gegeneinander abgegrenzt, um schließlich aufgrund einer quantitativen Vorteilhaftigkeitsanalyse Gestaltungsempfehlungen ableiten zu können.