Strukturen von Öffentlichkeit im Handeln der katholischen Kirche
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Der sozial- und rechtswissenschaftliche Begriff der Öffentlichkeit, der heute in vielen unterschiedlichen Kontexten gesellschaftlicher Kommunikation eine bedeutende Rolle spielt, hat auch in den kirchlichen Sprachgebrauch Eingang gefunden. Die Kirche ist zusehends darum bemüht, sowohl mit ihrer Botschaft als auch als gesellschaftliche Institution ihren Platz in der Öffentlichkeit zu behaupten und nicht in eine vermeintlich reine Privatsphäre abgedrängt zu werden. Dieser Arbeit geht es um die Erörterung der juristisch relevanten Bedeutung von Öffentlichkeit und die präzise Erfassung dieses Begriffs im Verfassungsrecht der katholischen Kirche. Sie untersucht zunächst die vielfältigen Dimensionen des modernen Öffentlichkeitsbegriffs und analysiert aus rechtshistorischer Perspektive, wie dieser Begriff Eingang in das kirchliche Recht gefunden hat. Danach weist sie die Grundlagen des öffentlichen Wirkens der Kirche in der Theologie des II. Vaticanums auf und erörtert Ausgestaltung und Umsetzung des politisch-sozialen Öffentlichkeitsauftrags der Kirche. Vor diesem Hintergrund wird dann das Verständnis von Öffentlichkeit in den Rechtsbestimmungen des CIC von 1983 analysiert und im Sinne eines Handelns im Namen Jesu Christi und/oder im Namen der Kirche charakterisiert, das vom bloß privaten Handeln der Gläubigen unterschieden ist und entsprechend dem spezifischen Apostolat der jeweiligen Träger der kirchlichen Sendung detailliert strukturiert werden kann.