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Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG)

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Das Wasserrecht ist eine essentielle und komplexe Rechtsmaterie, die die gesamte Wasserwirtschaft umfasst. Das Wassergesetz für Baden-Württemberg bildet, neben dem Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, die Grundlage für wasserrechtliche Fragestellungen und Lösungen. Es sind kompetente, zuverlässige Informationen gefragt. Die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für das Wasserrecht ist in Art. 74 Abs. 1 Nr. 32 GG geregelt, wobei die Länder abweichende Regelungen treffen können (Art. 72 Abs. 3 GG). Die Änderungen im Verfassungsrecht haben dazu geführt, dass die einfachgesetzlichen Regelungen des Bundesrechts (WHG) und des Landesrechts (z. B. WG BW) näher zusammengerückt sind und einer übergreifenden Betrachtung bedürfen. Der Dualismus von Bundes- und Landeswasserrecht bleibt bestehen und dient der wechselseitigen Ergänzung. Das Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg wurde vollständig neu gefasst, um die Anpassung an das neue WHG von 2010 landesrechtlich zu berücksichtigen. Dies erfordert eine vollständige Neukommentierung des WG, die sukzessiv erfolgt. Die einzelnen Teile des neuen WG werden sorgfältig bearbeitet und mit Fokus auf die kommunale Praxis erläutert. Der Verfasser hat die Erläuterungen von Ministerialrat Joachim Heiland angepasst oder beibehalten, um die Kontinuität der bisherigen Linien zu wahren. Die Herausgeber sind Prof. Dr. Arne Pautsch und Prof. Dr. Simone Wunderle, unterstützt von Fachleuten aus

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Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), Joachim Heiland

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2004
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