Grundrechte und Bürgerverantwortung
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Am 15.12.2004 haben sich die Bundestagsfraktionen der SPD und von Bündnis 90/Die Grünen auf Eckdaten für das Antidiskriminierungsgesetz geeinigt, das aufgrund von EU-Richtlinien vom deutschen Gesetzgeber verabschiedet werden muss. Es ist vorgesehen, dass Anbietern von Waren und Dienstleistungen im privaten Geschäftsverkehr bei so genannten ~ Massengeschäften die Diskriminierung der Kunden aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, des Alters, der Behinderung und der sexuellen Identität untersagt ist. Ausnahmen bestehen im so genannten persönlichen Nähebereich. Bei Verstoß gegen diese Verbote soll der Diskriminierte Schadensersatz in Geld verlangen können, teilweise auch den nachträglichen Abschluss des Vertrags. In vergleichbarer Weise sollen die Diskriminierungsverbote im Arbeitsleben gelten. Der nunmehr vorgelegte Entwurf ist im Gegensatz zu einem ersten Versuch im Frühjahr 2002 eine grundsätzlich gelungene Umsetzung der EU-Richtlinien in das deutsche Recht. Über Einzelheiten kann man im Gesetzgebungsverfahren noch sprechen. Der Begriff „Massengeschäft„ macht deutlich, dass sich die Diskriminierungsverbote auf Geschäfte beziehen, an deren Abschluss die Masse der Kunden ein schutzwürdiges Interesse hat. Rechtsphilosophisch lässt sich dieses Interesse auch mit dem Begriff der gleichen Grundfreiheit umschreiben. Der Begriff „persönlicher Nähebereich“ macht deutlich, dass der Anbieter von Waren und Dienstleistungen nicht an das Diskriminierungsverbot gebunden ist, wenn seine Freiheit des Vertragsabschlusses die geschützten Interessen der Kunden am Vertragsabschluss nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes überwiegt, d. h. wenn der Vertragsschluss für die schutzwürdigen Interessen der Kunden nicht erforderlich ist oder wenn die Interessen des Vertragsanbieters die Interessen der Kunden überwiegen. Um für das geplante Gesetz die erforderlichen Hintergrundinformationen zu erhalten und die Begriffe „Massengeschäft„ und „persönlicher Nähebereich“ sachgerecht in den verfassungsrechtlichen Kontext und das bestehende Zivilrecht einordnen zu können, bieten die beiden Bücher von Freiberg wichtige Hinweise. In dem Buch Perspektiven des Arbeitsrechts wird die praktische Umsetzung der neuen Diskriminierungsverbote in Bezug auf die Berufsfreiheit der Arbeitnehmer dargelegt. Das Buch Grundrechte und Bürgerverantwortung überträgt die Erkenntnisse auf das allgemeine Zivilrecht. Beide Bücher sind eine unverzichtbare Grundlage für eine sachgerechte Beratung des Antidiskriminierungsgesetzes, das im Jahr 2005 vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden soll.