Hexenverfolgungen in Hohenems
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Manfred Tschaikner dokumentiert und analysiert die Hexenverfolgungen im 17. Jahrhundert unter den Grafen von Hohenems in deren Stammlanden, der Grafschaft Hohenems selbst und dem Reichshof Lustenau, sowie in Feldkirch und Neuburg, welche die Grafen schon lange als österreichische Lehen verwalteten. Anders als in den späteren hohenemsischen Erwerbungen Vaduz und Schellenberg kam es hier nie zu Hexenverfolgungen in größerem Ausmaß. Die frühesten Hexenprozesse wurden in Hohenems erst 1630, Jahrzehnte nach den schweren Verfolgungen in den benachbarten österreichischen Territorien, geführt. Dabei wurden mit wenigen Ausnahmen nur Frauen der Hexerei bezichtigt, die zwar allen Altersstufen, jedoch ausschließlich bäuerlichen Schichten angehörten. Hexerei galt im Volk als vererbbar, was sich in den Verdächtigungen niederschlug. Das Verhalten des Grafenhauses ist einerseits von der Angst vor persönlicher Betroffenheit durch Schadenzauber, andererseits durch das Bemühen bestimmt, die gesellschaftlichen Auswirkungen der Hexenverfolgungen unter Kontrolle zu halten. Wurden Vertreter der weltlichen oder geistlichen Obrigkeiten in den Gerichtsverfahren kompromittiert, fanden diese bald ein Ende. Besonders die Prozesse um die Mitte des 17. Jahrhunderts waren durch eine äußerst brutale Vorgehensweise des Scharfrichters gekennzeichnet. Die erzwungenen Denunziationen weisen Bezüge ins benachbarte Dornbirn und den weiteren Bodenseeraum sowie ins Rheintal zwischen Vaduz und Rheineck auf. Aus Vergleichen mit Hexenverfolgungen benachbarter Gebiete schließt Manfred Tschaikner, dass Obrigkeiten, die demokratisch gewählt oder von ihren Untertanen finanziell abhängig waren, zu Hexenverfolgungen eher bereit waren als die Machthaber großflächiger Staatsgebiete.