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Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen

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Der Praxis-Kommentar behandelt in der 7. aktualisierten Auflage sowohl das Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen als auch die bundesrechtlichen Regelungen zur Hundehaltung. Berücksichtigt werden die neuere Rechtsprechung und Literatur. Kompakt und praxisnah werden die Regelungen zur Hundehaltung erläutert, wie diese in der Praxis zu handhaben sind und welche Vorschriften – wie z. B. Anzeigepflicht, Sachkundebescheinigung, Kennzeichnung, Erlaubnispflicht, sichere Unterbringung, Anleinzwang, Maulkorbzwang, Haftpflichtversicherung – besonders beachtet werden müssen. Anschaulich informiert die Ausgabe über alle wesentlichen Einzelvorschriften des Landes sowie über einschlägige bundesrechtliche Regelungen, wie z. B. das Tierschutzgesetz, die Einfuhrvorschriften für gefährliche Hunde oder die Tierschutz-Hundeverordnung. Ein Anhang mit Hilfen zur Formulierung von Entscheidungen, der Durchführungsverordnung und dem Gebührenverzeichnis zum Landeshundegesetz rundet die Darstellung ab. Der Praxis-Kommentar eignet sich für die gesamte Kommunalverwaltung, Polizei- und Ordnungsbehörden, Gerichte und Rechtsanwälte, Hundezüchter und Hundeausbilder, jede(n) Hundehalter(in), Tierasyle, kurz sämtliche mit Hunden befassten Institutionen und Personen im Land Nordrhein-Westfalen. Der Verfasser, Günter Haurand, Regierungsdirektor, ist Dozent für Polizei- und Verwaltungsrecht, Kommunal- und Ordnungswidrigkeitenrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

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Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen, Günter Haurand

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2018
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