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Prozessfinanzierung gegen Erfolgsbeteiligung

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Seit einiger Zeit können Kläger in Deutschland auch ohne Rechtsschutzversicherung einen Rechtsstreit ohne eigene finanzielle Mittel und eigenes finanzielles Risiko führen: Am Rechtsstreit nicht beteiligte Prozessfinanzierungsgesellschaften finanzieren die Kosten der Rechtsverfolgung und übernehmen das Prozesskostenrisiko. Hierfür lassen sie sich eine Erfolgsbeteiligung in einer Höhe versprechen, die in einem Anteil des Prozesserlöses besteht. In der Rechtswissenschaft ist dieses Geschäftsmodell nicht nur auf Zustimmung gestoßen. Insbesondere die Nähe zur Rechtsschutzversicherung und zum in Deutschland verbotenen anwaltlichen Erfolgshonorar haben Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit geltendem Recht hervorgerufen. Auch die Höhe der Erfolgsbeteiligung ist auf Kritik gestoßen. Jaskolla setzt sich mit diesen Fragen auseinander und geht darüber hinaus auf bislang noch wenig oder gar nicht erörterte Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dieser neuen Finanzdienstleistung ein. Er erläutert das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung und setzt sich mit der Rechtsnatur des Prozessfinanzierungsvertrages auseinander. Außerdem untersucht er die Zulässigkeit der Prozessfinanzierung und erläutert schließlich ihre rechtlichen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt, Mandant und Prozessfinanzierer, insbesondere im Hinblick auf den Pflichtenkreis und die Haftung des Rechtsanwalts.

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2004

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