Hyperlinks und die Nutzung und Verwertung von geschützten Inhalten im Internet
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Hyperlinks ermöglichen die Verknüpfung von Webseiten und sonstigen Dateien im World Wide Web und sind ein wichtiger Bestandteil der elektronischen Kommunikation über das Internet. Mit der zunehmenden Bedeutung des Internets stellt sich immer häufiger die Frage nach der rechtlichen Relevanz von Hyperlinks. Insoweit ist in Literatur und Rechtsprechung umstritten, ob Hyperlinks in Rechte des „Verlinkten“ eingreifen bzw. inwieweit das Setzen von Hyperlinks aus urheber- oder wettbewerbsrechtlicher Sicht untersagt werden kann. Auch wenn sich der BGH im Jahre 2003 in der Paperboy-Entscheidung mit der rechtlichen Relevanz von Hyperlinks beschäftigt hat, fehlt es in der Literatur bisher an einer vertieften Untersuchung dieser Problematik. Der Verfasser setzt sich daher eingehend mit den Grundlagen des Immaterialgüterrechts auseinander und analysiert unter Berücksichtigung von Informationsfreiheit und Eigentumsrecht sowohl die vielfältigen dogmatischen Probleme als auch die grundsätzliche Bedeutung der rechtlichen Behandlung von Hyperlinks für den immaterialgüterrechtlichen Interessenausgleich.