Die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmerentsendungen ins Ausland
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Arbeitnehmerentsendungen international tätiger Unternehmen kommt seit einigen Jahren eine wachsende Bedeutung zu. Dieser Arbeit liegt die Zielsetzung zugrunde, die steuerliche Behandlung von Entsendungen zu untersuchen, die innerhalb eines deutschen internationalen Unternehmens erfolgen. Die Ausführungen konzentrieren sich auf Entsendungen von der in Deutschland ansässigen Spitzeneinheit zu den ausländischen Grundeinheiten des Unternehmens. Im Rahmen der steuerlichen Analyse wird zwischen den auf der Unternehmensebene und den auf Ebene der entsandten Arbeitnehmer auftretenden steuerlichen Fragestellungen differenziert. Auf der Unternehmensebene interessiert insbesondere die Behandlung der Entsendungen im Rahmen der Einkunftsabgrenzung. Die Erörterung orientiert sich an der statutarischen Struktur des Unternehmens. Dabei wird differenziert, ob die Entsendungen innerhalb eines internationalen Konzerns oder innerhalb eines internationalen Einheitsunternehmens erfolgen. Aktuelle Relevanz erlangt die behandelte Thematik vor allem durch die Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen in Fällen der Arbeitnehmerentsendung (Verwaltungsgrundsätze Arbeitnehmerentsendung – VwG-AE) v. 09.11.2001. Auf der Ebene der Arbeitnehmer wird die Behandlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit analysiert, die von den entsandten Arbeitnehmern erzielt werden. Die Darstellung richtet sich dabei an den besonderen Problemstellungen aus, die im Zusammenhang mit Entsendungen innerhalb internationaler Unternehmen auftreten. Untersucht werden auch die Gestaltungsmöglichkeiten, die auf der Unternehmensebene und auf der Ebene der Arbeitnehmer bestehen. Von Relevanz sind dabei insbesondere die Gestaltungsmöglichkeiten, die das internationale Unternehmen im Rahmen der Einkunftsabgrenzung nutzen kann. Für den Arbeitnehmer sind Instrumente von Interesse, die für eine Verlagerung des Besteuerungszeit-punktes von Teilen der Vergütung genutzt werden können.