Unternehmenskauf, Due Diligence und Garantien nach der Schuldrechtsreform
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Beim Unternehmenskauf geht es regelmäßig um beträchtliche wirtschaftliche Werte. Aus diesem Grund ist es für die beteiligten Parteien wichtig, sich auf eine klare gesetzliche Regelung verlassen zu können. Vor der Schuldrechtsreform hat das Gesetz den Beteiligten jedoch kein adäquates System – vor allem zur Frage nach der Haftung des Verkäufers für Mängel des Unternehmens – gegeben. Selbst der Bundesgerichtshof rief die Parteien zu individualverträglichen Regelungen auf. Die vorliegende Arbeit analysiert die Rechtslage nach Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes. Auf der Grundlage dieser Untersuchung wird herausgearbeitet, ob der Gesetzgeber mit der umfassenden Neuregelung des Schuldrechts dem Unternehmenskauf den Weg zurück in das BGB geebnet hat. Daneben beschäftigt sich diese Arbeit mit den gewährleistungs-rechtlichen Implikationen der Due Diligence sowie der Bedeutung des neuen § 444 BGB. Beide Probleme sind in erster Linie für die Rechtspraxis von Bedeutung.