Der Softwareerstellungsvertrag nach der Schuldrechtsform
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Die große Reform des deutschen Schuldrechts 2002 verfolgte unter anderem das Ziel, klassische Streitfragen des Zivilrechts gesetzgeberisch zu entscheiden. Doch im Bereich der Erstellung von Software warf sie im Ergebnis mehr Probleme auf, als sie lösen konnte. Bereits bei der zentralen Frage der typologischen Einordnung des Softwareerstellungsvertrags - mit allen davon abhängigen Konsequenzen - führte die Reform zu neuer Rechtsunsicherheit. Vorliegende Arbeit ist ein Beitrag zu der daraufhin aufgeflammten Diskussion, ob der Softwareerstellungsvertrag als Kauf- oder als Werkvertrag einzuordnen ist. Dabei zeigt sie auch, dass sich diese Frage ohne Rücksicht darauf beantwortet, ob Software eine Sache im Sinne von § 90 BGB ist oder nicht. Daneben behandelt sie weitere schuldrechtliche Aspekte der Softwareerstellung: Die Frage nach dem Umfang des Pflichtenprogramms, Probleme der Mängelhaftung und die Behandlung des Softwareerstellungsvertrags als Dauerschuldverhältnis.