Die kumulative Schuldübernahme in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und in der zeitgenössischen Literatur
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Gegenstand der Arbeit ist mit der kumulativen Schuldübernahme ein Rechtsinstitut, dessen Zulässigkeit trotz fehlender Regelung im BGB seit langem anerkannt ist. Zunächst befasst sich die Arbeit mit den geschichtlichen Grundlagen dieses Instituts. Dann erfolgt eine ausführliche Darstellung der Entwicklung und Ausformung, welche die kumulative Schuldübernahme zwischen 1900 und 1945 durch Rechtsprechung und Lehre erfahren hat. Dabei wird insbesondere die Judikatur des Reichsgerichts ausgewertet und ihr nachhaltiger Einfluss auf die Ausgestaltung des Beitrittsrechts aufgezeigt. Der Ausblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs veranschaulicht überdies das große Maß an Kontinuität zwischen der Judikatur des Reichsgerichts und der des Bundesgerichtshofs.