Die Umsetzung der Geldwäscherichtlinie in Österreich
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Die vorliegende Arbeit behandelt die Richtlinie zur Ver-hinderung der Nutzung des Finanzsystems zu Zwecken der Geldwäsche (Richtlinie 91/308/EWG geändert durch die Richtlinie 2001/97/EG) und ihre Umsetzung im österreichischen Recht. Nach einer kurzen Einführung über den Inhalt der Geldwäscherichtlinie sowie die von ihr betroffenen Personen und Institute folgt eine Auseinandersetzung mit den strafrechtlichen Bestimmungen betreffend Geldwäsche in Österreich. Danach erfolgt eine umfassende Darstellung der Hauptverpflichtungen der Richtlinie: die Identifikation der Kunden und die Zusammenarbeit mit den Behörden, die für den Kampf gegen die Geldwäsche verantwortlich sind. Dabei wird auf alle von der Richtlinie betroffenen Personen und Institute (Kredit- und Finanzinstitute, Versteigerer, externe Buchhalter, Steuerberater, Immobilienmakler, Notare, Rechtsanwälte, Händler wertvoller Güter und Kasinos) sowie die für sie geltenden gesetzlichen Regelungen (GewO, BWG, RAO, NO WTBG etc) eingegangen. Dort wo Meldepflichten in Konflikt mit einer beruflichen Verschwiegenheitspflicht stehen (bei Banken, Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern), wird herausgearbeitet wie sich die Betroffenen zu verhalten haben, um einer möglichen Strafbarkeit zu entgehen. Das letzte Kapitel behandelt den Einfluss der Richtlinie auf die Rechtsnatur des österreichischen Sparbuchs unter besonderer Berücksichtigung der Unterscheidung in Kleinbetragssparbücher (bis 15.000,00 Euro) und Großbetragssparbücher (15.000,00 Euro und mehr), die überwiegend als Namenspapiere (so genannte „qualifizierte Legitimationspapiere“) klassifiziert werden. Die Arbeit versucht dabei aufzuzeigen, dass die Bankwesengesetznovelle 2000 (Aufhebung der Anonymität von Sparbüchern) die Großbetragssparbücher nicht zu unübertragbaren (unveräußerlichen) Wertpapieren gemacht hat.