Justiz-Kommunikation
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Mit dem Schlagwort „Justiz-Kommunikation“ in Anlehnung an das neue „Justizkommunikationsgesetz“ (JKomG) ist die grundlegende Thematik dieser Abhandlung angedeutet: Die stetig voranschreitende „Elektronifizierung“ der Ziviljustiz und von zivilgerichtlichen Verfahren ist ein hochbrisantes Thema in der aktuellen zivilprozessualen und verfahrensrechtspolitischen Diskussion - und wird es auch in Zukunft bleiben dank der Reformpermanenz auf diesem Gebiet. Ein kleiner Ausschnitt aus diesem Gesamtkomplex ist Gegenstand des vorliegenden Beitrags, der die bisher vernachlässigten Grundsatzfragen dieser Justiz-Elektronifizierung aufgreift. Kurz vor dem Inkrafttreten des JKomG als jüngstes Reformgesetz in diesem Bereich ist zwar die Kontroverse um die konkrete Gestaltung des künftigen „Elektronischen Rechtsverkehrs“ noch in vollem Gange. Dabei fällt jedoch auf, daß grundsätzliche Fragen jenseits der konkreten Normauslegungsprobleme und Technikaspekte insgesamt nur beiläufig Eingang in die Reformdiskussion gefunden haben. Dazu zählen beispielsweise Fragen des Zugangs zu einer „elektronifizierten“ Justiz, der Einfluß der Teletechnik auf die althergebrachten Verfahrensmaximen im Zivilprozeß sowie der Zweck prozessualer Formvorschriften. Da eine eingehende diesbezügliche Analyse des JKomG (und der Vorgängernovellen auf dem Gebiet des Elektronischen Rechtsverkehrs, wie z. B. Formvorschriftenanpassungsgesetz und Zustellungsreformgesetz) noch nicht unternommen wurde, ist es angesichts der bevorstehenden Inkrafttretens des JKomG an der Zeit, sich auch mit diesen Grundsatzfragen der stetig voranschreitenden Justiz-Elektronifizierung zu beschäftigen. Die Untersuchung thematisiert jedoch nicht nur die Probleme und Auswirkungen der bisherigen Elektronifizierungsschritte, sondern auch Zukunftsfragen des Elektronischen Rechtsverkehrs. Aus diesem Grund besteht auch für die mit der Rechtspraxis des Zivilprozesses befaßten Rechtsanwender, allen voran Rechtsanwaltschaft und Richterschaft, Anlaß, sich mit den grundsätzlichen Aspekten des JKomG und der Elektronifizierung der Zivilgerichtsbarkeit und zivilgerichtlichen Verfahren einmal näher zu beschäftigen.