Relative Rechtswidrigkeit
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Kann ein Rechtsakt ein „bisschen“ rechtswidrig sein? Dieser Frage geht Christian Bumke nach. Ziel seiner Untersuchung ist es aufzuzeigen, auf welche Weise die Rechtsordnung ihre innere und äußere Einheit gewinnt und welche Bedeutung dabei dem Phänomen unterschiedlicher Rechtswidrigkeiten zukommt. Zu diesem Zweck beschäftigt er sich mit der Vorstellung von der Einheit und Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung sowie mit Grundproblemen des Öffentlichen Rechts. Dabei verfolgt er auch die Rolle, die das Rechtswidrigkeitsurteil bei der Ordnungsbildung einnimmt und zeigt, dass die Rechtsordnung zu ihrer Konstituierung und Fortentwicklung über den Rechtscode mit seiner Unterscheidung „rechtmäßig/rechtswidrig“ hinaus auf andere Unterscheidungen, wie etwa die zwischen Rechtsakt oder Nichtrechtsakt und Wirksamkeit oder Unwirksamkeit zurückgreift.