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Kollektivinteressen und Wettbewerbsrecht

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Das Wettbewerbsrecht, das ursprünglich aus dem Deliktsrecht hervorgegangen ist, orientierte sich zunächst an individuellen Rechten und deren Schutz. Diesbezüglich machte das Wettbewerbsrecht jedoch eine Wandlung durch und schützt heute neben den Individualinteressen auch Kollektivinteressen, wie z. B. die der Verbraucher. Trotz der hohen Wichtigkeit, die der Frage nach einer Berücksichtigung von Kollektivinteressen im Rahmen des Wettbewerbsrechts für die UWG-Novelle zukam und für eine Harmonisierung auf europäischer Ebene zukommt, wurde sie zuvor noch nicht monographisch behandelt. Die Arbeit untersucht den Einfluss von Kollektivinteressen sowohl auf materiell-rechtlicher als auch auf sanktionsrechtlicher Ebene. Rechtsvergleichend wird dabei das französische Wettbewerbsrecht hinzugezogen, das die Entwicklung in Deutschland, vor allem am Ende des 19. Jh., stark beeinflusste. Heute gehen beide Länder eigene Wege, was sich nicht nur im Rahmen der angestrebten europäischen Harmonisierung auswirkt. Die Arbeit richtet sich insbesondere an alle an der Rechtsvergleichung Interessierte, aber auch an Praktiker, die ein fachliches Interesse am französischen Wettbewerbsrecht oder der concurrence déloyale haben.

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2004

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