Haftungsrisiken minimieren
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Gesetzgeber und Rechtsprechung haben - insbesondere durch die Ausdehnung von Organi-sations- und Überwachungspflichten - die Haftungsrisiken für Unternehmen sowie insbesondere die persönliche Haftung der Vorstände und Geschäftsführer aber auch der Mitglieder des Aufsichtsrats in den letzten Jahren deutlich verschärft. Dies gilt auch und gerade im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Dabei betreffen die Haftungstatbestände nicht nur die zivilrechtliche Einstandspflicht für Schadensersatzleistungen gegenüber den Geschädigten, sondern erfassen zunehmend auch die strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten Versicherung des Unternehmens sowie der D& O-Versicherung zugunsten des Managements. Zwar können die Risiken zum Teil im Rahmen der Vermögensschadenshaftpflicht abgefangen werden, doch entbindet dies die Verantwortlichen nach den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen (AVB) nicht von der Einhaltung strenger Sorgfaltsstandards. Ohnehin gewährt das Bestehen einer Versicherung - von der Gewährleistung gerichtlichen Rechtschutzes in bestimmten Fällen abgesehen - keinen Schutz gegenüber der strafrechtlichen Inanspruchnahme der Organmitglieder. Letztlich wird das unternehmensspezifische Risikopotenzial einschließlich der Maßnahmen haftungsrechtlicher Risikovorsorge aus Sicht der Versicherer zur entscheidenden Kalkulationsgrundlage bei der Festsetzung der Versicherungsprämie. Dies betrifft vor allem die Einhaltung der für das Unternehmen und seinen Geschäftsbereich geltenden Rechtsvorschriften. So ist es nicht verwunderlich, dass ein funktionsfähiges Risikomanagement, sowie insbesondere die Ausrichtung des unternehmerischen Handelns an den vielfältigen Vorgaben und Anforderungen der Rechtsordnung mehr und mehr zu einer maßgeblichen Bestimmungsgröße bei der Erfüllung der Leitungsaufgabe durch Vorstand und Aufsichtsrat wird. Demgemäß hat der Gesetzgeber im Rahmen der jüngsten Reformen des Unternehmensrechts gerade den Aspekt einer risikoorientierten und -bewussten Unternehmensführung stärker in den Vordergrund gerückt (vgl. § 91 Abs. 2 AktG). Die Steuerung und Abwehr der aus der Abweichung von rechtlichen Vorgaben resul-tierenden Haftungsgefahren werden dabei üblicherweise unter dem - angelsächsischen - Begriff der „Compliance“ erfasst.
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- ISBN
- 9783872921901