Strafbarer Förderungsmissbrauch
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Der Missbrauch einer staatlichen Förderung wird in Österreich erst seit 1998 mit Strafe bedroht. Erstmals werden die sich mit der Neueinführung des § 153b StGB ergebenden Fragen umfassend systematisch dargestellt, kommentiert und Lösungsvorschläge präsentiert: - Werden neben direkten Zahlungen aus öffentlichen Haushalten auch alle staatlichen Kredite, Bürgschaften, Garantien und Zinszuschüsse geschützt? - Welche Summen unterliegen einer Verwendungsbeschränkung? Welche Bedeutung hat das Subventionsäquivalent für die Bestimmung der Wertgrenze? - Ist die Verletzung von Berichts- oder von anderen Nebenpflichten strafbar? - Kann die Existenz eines „präsenten Deckungsfonds“ die Strafbarkeit verhindern? - Wie kann tätige Reue geübt werden? Wie berechnet sich in diesem Fall der Wertersatz?