Der elektronisch überwachte Hausarrest und seine versuchsweise Einführung in der Schweiz
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Der elektronisch überwachte Hausarrest als Alternative zum Gefängnis wurde zu Beginn der 1980er-Jahre in den USA «erfunden» und hat dort seither eine beachtliche Bedeutung erlangt. In den vergangenen Jahren haben auch einige Länder Westeuropas diese neue Form des Strafens in ihr Strafrecht implementiert. In der Schweiz wurde der elektronisch überwachte Hausarrest zwischen 1999 und 2002 in einem Modellversuch in sechs Kantonen getestet. Die vorliegende Arbeit befasst sich eingehend mit der Geschichte und der Anwendung des elektronisch überwachten Hausarrests und mit der Frage, ob und wie eine Implementations ins schweizerische Strafrecht geschehen könnte. Nach einem Überblick über die Geschichte und die notwendige Überwachungs-Technologie folgt eine Darstellung der bisherigen Umsetzung in den USA und in neun europäischen Ländern. Im zweiten und dritten Teil geht der Autor ausführlich auf die schweizerischen Verhältnisse ein: Dargestellt wird zunächst der Modellversuch vor dem Hintergrund des hiesigen Strafsanktionensystems. Es folgt eine Würdigung der spezifisch schweizerischen Variante des elektronisch überwachten Hausarrests. Seine allgemeinen Charakteristiken werden ebenso besprochen wie das Verhältnis zu den Grundrechten und das so genannte Net-Widening-Phänomen. Die Arbeit schliesst mit einem Vorschlag de lege ferenda für die Regelung des elektronisch überwachten Hausarrests im schweizerischen Strafgesetzbuch.