Vorübergehende Vervielfältigungen im schweizerischen, europäischen und amerikanischen Urheberrecht
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Zu den wichtigsten Ausschliesslichkeitsrechten, die das Urheberrecht dem Urheber verleiht, gehört das Vervielfältigungsrecht. Eine grundlegend neue Bedeutung erhält es durch die kurzzeitigen, rein elektronischen Speicherungen, die bei der Arbeit mit Computern und beim Konsum digitaler Medien zwangsläufig erfolgen - Handlungen, die gemeinhin als „freier“ Werkgenuss galten. Die kontroverse Frage nach der urheberrechtlichen Bedeutung solch vorübergehender Vervielfältigungen hat nicht nur die Lehre und Praxis, sondern auch die Gesetzgebung der EU-Staaten beschäftigt. Auch in der anstehenden Revision des schweizerischen Urheberrechts soll dieser Punkt aufgenommen werden. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Behandlung vorübergehender Vervielfältigungen im schweizerischen, europäischen und US-amerikanischen Recht, wobei der aktuelle schweizerische Revisionsvorentwurf immer mitberücksichtigt wird. Ein allgemeiner Teil befasst sich mit dem Begriff der Vervielfältigung und geht der Frage nach, welche Personen für das Zustandekommen einer vorübergehenden Vervielfältigung verantwortlich gemacht werden können. In einem besonderen Teil untersucht der Autor die unterschiedlichen Speichervorgänge, die in der Praxis vorkommen. Ergänzend befasst er sich mit der Frage, welche Implikationen das Verbot der Umgehung von Kopierschutzmassnahmen grundsätzlich für das Prinzip des freien Werkgenusses hat.