Handelsrechtsreform
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Der Autor ruft zum einen die Grundzüge der Handelsrechtsreform in Erinnerung und berichtet vom derzeitigen Diskussionsstand. Außerdem wagt er einen Blick in die nähere Zukunft. Nach Ansicht des Autors ist das Anliegen der anstehenden Handelsrechtsreform sachlich gerechtfertigt und der vom vorliegenden Entwurf gezeichnete Weg im Wesentlichen geglückt. Ein völlig neues Unternehmensrecht zu konzipieren, sei nicht der Plan gewesen und ist wohl auch nicht notwendig. Im Vergleich zur deutschen Handelsrechtsreform des Jahres 1998 ist der österreichische Entwurf konsequenter und mutiger. Auch stellt er einen Beitrag zu einer echten Deregulierung und Vereinfachung dar. Dies ist in dieser Form bei uns bislang selten, wenn überhaupt, vorgekommen. Die nunmehrige Diskussion wird weitere konstruktive Vorschläge und Verbesserungen bringen.