Die berufsständischen Versorgungswerke der freien Berufe im Kompetenzgefüge des Grundgesetzes
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Die Arbeit, die als Dissertation von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster angenommen worden ist, befasst sich mit der Abgrenzung der Gesetzgebungskompetenzen für die berufsständischen Versorgungswerke der Freien Berufe zwischen Bund und Ländern. Es werden zunächst mögliche Gesetzgebungskompetenzen aus Art. 74 I Nr. 1, 7 und 11 GG untersucht. Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Bürgerversicherung ist insbesondere umstritten, inwieweit der Bund sich auf eine Gesetzgebungskompetenz aus dem Recht der Sozialversicherung gem. Art. 74 I Nr. 12 GG berufen kann, welches anhand der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Sozialversicherung untersucht wird. Sodann werden auch die Möglichkeiten des Bundes gem. Art. 72 II GG und aufgrund der Organisationskompetenzen des Grundgesetzes, insbesondere durch Art. 87 II GG, erörtert. In einem weiteren Abschnitt wird gesondert eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes zur Schaffung einer Versicherungsaufsicht über berufsständische Versorgungswerke gem. Art. 74 I Nr. 11 GG behandelt.