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Private im Wirtschaftsvölkerrecht

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Der weltweite Handel mit Waren, Dienstleistungen und geistigem Eigentum hat in Zeiten der Globalisierung eine zentrale Rolle im Völkerrecht eingenommen. Seit 1995 wird der Welthandel unter der Welthandelsorganisation (WTO) organisiert, wobei sich das Aufgabenspektrum im Vergleich zum GATT 1947 erheblich erweitert hat. Heute werden private Dienstleistungen liberalisiert, ökologische Normen im Handel berücksichtigt und die Einhaltung von Rechten an geistigem Eigentum überwacht. Rolf Schwartmann untersucht das WTO-Recht und zeigt, dass es einen einheitlichen und verbindlichen völkerrechtlichen Rechtsstandard für alle Mitglieder der WTO und deren Staatsangehörige schafft. Er analysiert die Rechtsprechung der WTO-Schiedsgerichte, des EuGH und relevante Literatur und kommt zu dem Schluss, dass im Wirtschaftsvölkerrecht zahlreiche Normen existieren, die Privaten eine subjektive Rechtstellung einräumen. Diese Normen sind teilweise unmittelbar anwendbar und schaffen verbindliches Recht in den Mitgliedstaaten. Dies ist besonders relevant für private Investitionen in weniger entwickelte Staaten. Der Autor hebt hervor, dass das WTO-Recht sowohl materielle Vorgaben als auch Verfahrensrechte für Private bietet, wodurch Lücken des nationalen Rechts geschlossen werden. Somit profitieren Private vom Schutz des Wirtschaftsvölkerrechts.

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Private im Wirtschaftsvölkerrecht, Rolf Schwartmann

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2005
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