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Die Bedeutung der EMRK für die nationale Rechtsordnung

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Die Türkei und Deutschland haben sich ebenso wie die übrigen Mitglieder des Europarates dazu verpflichtet, allen ihrer Herrschaft unterstehenden Personen bestimmte Rechte und Freiheiten zu gewähren, die in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950 (EMRK) verankert sind. Der Einfluss dieser Garantien auf die Rechtssysteme und die Justizpraxis beider Staaten war Gegenstand einer deutsch-türkischen Sommerakademie, die vom 14. bis 28. September 2003 in Antalya/Kemer stattfand. Teilnehmer waren neben Studierenden, Hochschullehrern und wissenschaftlichem Nachwuchs der beteiligten deutschen und türkischen Universitäten auch hochrangige Praktiker aus Polizei und Justiz beider Länder. Der vorliegende Band will einen Teil der diskutierten Referate einer breiteren Öffentlichkeit zur Kenntnis bringen. Die behandelten Themen reichen auf strafrechtlichem Gebiet von grundsätzlichen Fragen des Folterverbotes über einzelne Probleme des Strafprozesses bis hin zu den Modalitäten des Strafvollzugs. Im Öffentlichen Recht stehen die neue Rolle des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) als europäisches Verfassungsgericht, medienrechtliche Fragestellungen, Parteiverbotsverfahren und Fragen des verwaltungsrechtlichen Rechtsschutzes im Mittelpunkt. Im zivilrechtlichen Teil werden Probleme der Präimplantationsdiagnostik, des Persönlichkeitsschutzes und des zivilrechtlichen Umweltschutzes erörtert.

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2005, paperback

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