Betriebsrentengesetz
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Zum Werk Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Alterssicherung hat in den vergangenen Jahren eine deutliche Stärkung erfahren. Die Zahl der versorgungsberechtigten Arbeitnehmer hat sich durch die nunmehr vom Gesetz ausdrücklich anerkannte Entgeltumwandlung weiter erhöht. Vorteile auf einen Blick - zunehmende Bedeutung des Themas - zunehmender Beratungsbedarf - Komplexität der Materie verständlich kommentiert - hohes Kostenrisiko bei Fehlberatung oder Fehlanwendung des Betriebsrentenrechts Zur Neuauflage Die wichtigsten Änderungen und Erweiterungen sind: - Sozialpartnermodell Betriebsrente ab 1.1.2018 - Die reine Beitragszusage als neue Zusageform der betrieblichen Altersversorgung - Gestaltungsspielräume der Tarifvertragsparteien und ihre Grenzen - Ablösung bestehender Versorgungszusagen durch reine Beitragszusagen - Übertragung bestehender Versorgungszusagen auf einen Versorgungsträger im Sozialpartnermodell - Optionssysteme zur Einführung der betrieblichen Altersversorgung - Obligatorischer Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung - Ablösung betriebsvereinbarungsoffener Zusagen durch (auch verschlechternde) Betriebsvereinbarungen - Anpassung von Betriebsrenten, insbesondere durch Pensionskassen - Umsetzung der Mobilitäts-Richtlinie zum 1. Januar 2018 - Geänderte Voraussetzungen für die Unverfallbarkeit von Rentenanwartschaften - Dynamisierung unverfallbarer Anwartschaften - Abfindung von Anwartschaften - Erweiterung der Auskunftspflichten des Arbeitgebers und der externen Versorgungsträger - Auswirkungen der Solvency II-Richtlinie auf die betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung - Ausführliche Darstellung der Insolvenzsicherung von Versorgungszusagen Luxemburger Unternehmen - Umfassende Aktualisierung des steuerrechtlichen Teils Zielgruppe Für Rentenberater, Richter, Rechtsanwälte, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Personalräte, Betriebsräte, Versicherungsunternehmen.