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Juris PraxisKommentar Vergaberecht

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Öffentliche Auftraggeber: (Bund, Länder, Körperschaften d. öff. Rechts einschl. Gemeinden, Landkreise, Vergabestellen, Oberfinanzdirektionen, Regierungspräsidien, Hochbauämter, Zweckverbände sowie privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen, soweit sie staatlich beherrscht sind oder zum überwiegenden Teil gefördert werden. Beispiele: Eigenbetriebe (Abfallentsorgung) Krankenhäuser, Schulen, Forschung DLR, EADS, Bundeswehr, Bundesagentur für Arbeit Sektorenauftraggeber (auch Privatunternehmen aus dem Bereich der Trinkwasser- und Energieversorgung, sowie des Öffentlichen Verkehrs, soweit sie stattlich beeinflusst sind oder Wettbewerbsschutz genießen – z. B. die DB) Rechtsanwälte (mit Tätigkeits-/Interessenschwerpunkt im Vergaberecht, Baurecht) Rechtsprechung (Vergabekammern, Vergabesenate an den OLGen, sonstige ordentliche Gerichtsbarkeit, BGH, EuGH, Verwaltungsgerichte) Bauwirtschaft (Justiziare, Syndikusanwälte, Management, Einkauf) Bauplaner (Architekten, Architektenkammer und Ingenieure) Sonstige: Handwerkskammern IHKs, Auftragsberatungsstellen, Städte- und Gemeindetag Lehre: Universitäten TU, TH, FH

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Juris PraxisKommentar Vergaberecht, Wolfgang Heiermann

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2005
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